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   BGH, 06.05.2021 - I ZR 61/20   

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https://dejure.org/2021,36656
BGH, 06.05.2021 - I ZR 61/20 (https://dejure.org/2021,36656)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2021 - I ZR 61/20 (https://dejure.org/2021,36656)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2021 - I ZR 61/20 (https://dejure.org/2021,36656)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 25 Abs. 1 StGB, § 830 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 561 ZPO, § 14 Abs. 5, § 15 Abs. 4 MarkenG, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO

  • JurPC

    Die Filsbacher

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche wegen der Verletzung eines markenrechtlichen Ausschließlichkeitsrechts; Zurechnungszusammenhang zwischen dem als pflichtwidrig geltend gemachten Verhalten (Tun oder Unterlassen) und der Beeinträchtigung des geschützten Rechts

  • rewis.io

    Die Filsbacher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    A) Ansprüche wegen der Verletzung eines Ausschließlichkeitsrechts setzen nach den allgemeinen Grundsätzen voraus, dass ein Zurechnungszusammenhang zwischen dem als pflichtwidrig geltend gemachten Verhalten (Tun oder Unterlassen) und der Beeinträchtigung des geschützten ...

  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen der Verletzung eines markenrechtlichen Ausschließlichkeitsrechts; Zurechnungszusammenhang zwischen dem als pflichtwidrig geltend gemachten Verhalten (Tun oder Unterlassen) und der Beeinträchtigung des geschützten Rechts

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: Die Filsbacher

  • datenbank.nwb.de

    Die Filsbacher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Ansprüche nach einer Markenrechtsverletzung wegen Unterlassen

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Keine Verursachung, keine Haftung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung für Markenrechtsverletzung aufgrund normativer Zurechnung von Handlungen Dritter setzt Kausalität nach der Äquivalenztheorie voraus

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Markenrecht am Bandnamen "Die Filsbacher" - Störerhaftung eines einzelnen Musikers?

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Markenrecht am Bandnamen "Die Filsbacher" - Störerhaftung eines einzelnen Musikers?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 50
  • GRUR 2021, 1303
  • MMR 2021, 972
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.03.2020 - I ZR 32/19

    Internet-Radiorecorder - Urheberrechtsverletzung bei Herstellung einer

    Auszug aus BGH, 06.05.2021 - I ZR 61/20
    In Betracht kommt dann allenfalls Mittäterschaft, die eine gemeinschaftliche Tatbegehung und damit ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken voraussetzt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 5. März 2020 - I ZR 32/19, GRUR 2020, 738 Rn. 42 = WRP 2020, 861 - Internetradiorecorder, mwN).

    Die Gehilfenhaftung setzt neben einer beihilfefähigen Haupttat eine objektive Beihilfehandlung und einen zumindest bedingten Vorsatz in Bezug auf die Haupttat voraus, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (BGH, GRUR 2020, 738 Rn. 45 - Internet-Radiorecorder, mwN).

    Hierfür ist erforderlich, dass der Gehilfe die Tatumstände wenigstens in groben Zügen, die wesentlichen Merkmale der Haupttat kennt; die Einzelheiten der Tat (wann, wo, wem gegenüber und unter welchen Umständen) muss er ebenso wenig kennen wie die Person des Haupttäters (vgl. BGH, GRUR 2020, 738 Rn. 47 - Internet-Radiorecorder, mwN).

  • BGH, 20.02.2020 - I ZR 193/18

    Zur Haftung für Kundenbewertungen bei Amazon

    Auszug aus BGH, 06.05.2021 - I ZR 61/20
    Die Rechtsprechungsgrundsätze, nach denen Handlungen Dritter dem in Anspruch Genommenen als eigene Handlungen zugerechnet werden, wenn er sich diese zu eigen gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2020 - I ZR 193/18, GRUR 2020, 543 Rn. 16 = WRP 2020, 574 - Kundenbewertungen auf Amazon, mwN), betreffen nicht die zunächst festzustellende Verursachung im logisch-naturwissenschaftlichen Sinne.

    Ob dies der Fall ist, ist aus der Sicht eines verständigen Durchschnittsnutzers auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu beurteilen (BGH, Urteil vom 20. Februar 2020 - I ZR 193/18, GRUR 2020, 543 Rn. 16 = WRP 2020, 574 - Kundenbewertungen auf Amazon, mwN).

    So haftet beispielsweise der Anbieter eines auf einer Online-Handelsplattform angebotenen Produkts nicht für eine von ihm veranlasste und damit verursachte rechtswidrige Kundenbewertung, wenn er sich diese Kundenbewertung nicht zu eigen macht (vgl. BGH, GRUR 2020, 543 Rn. 13 und 16 - Kundenbewertung auf Amazon).

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 63/11

    Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 06.05.2021 - I ZR 61/20
    Besteht das dem Verletzer vorgeworfene Verhalten in einem Unterlassen, ist zu fragen, ob eine pflichtgemäße Handlung den Eintritt der Rechtsgutsverletzung verhindert hätte (BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - VI ZR 63/11, NJW 2012, 850 Rn. 10; BeckOGK.BGB/Brand, Stand 1. Februar 2021, § 249 Rn. 213).

    (1) Besteht das dem Verletzer vorgeworfene Verhalten in einem Unterlassen, ist zu fragen, ob eine pflichtgemäße Handlung den Eintritt der Rechtsgutsverletzung verhindert hätte (BGH, NJW 2012, 850 Rn. 10; BeckOGK.BGB/Brand aaO § 249 Rn. 213).

  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 20/17

    Davidoff Hot Water IV

    Auszug aus BGH, 06.05.2021 - I ZR 61/20
    Als Störer kann gleichfalls nur derjenige in Anspruch genommen werden, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung des geschützten Rechtsguts beiträgt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 20/17, GRUR 2021, 730 Rn. 37 = WRP 2021, 471 - Davidoff Hot Water IV, mwN).

    Das richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Funktion und Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch Genommenen sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 57/09, BGHZ 191, 19 Rn. 20 - Stiftparfüm; BGH, GRUR 2021, 730 Rn. 37 - Davidoff Hot Water IV, jeweils mwN).

  • BGH, 14.12.2016 - VIII ZR 49/16

    Zur Frage der Verantwortlichkeit des Mieters für Wohnungsschäden nach

    Auszug aus BGH, 06.05.2021 - I ZR 61/20
    Nach der insoweit anzuwendenden Äquivalenztheorie ist jede Bedingung kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (allg. Meinung; vgl. nur BGH, Urteil vom 14. Dezember 2016 - VIII ZR 49/16, NJW-RR 2017, 329 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus BGH, 06.05.2021 - I ZR 61/20
    Das richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Funktion und Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch Genommenen sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 57/09, BGHZ 191, 19 Rn. 20 - Stiftparfüm; BGH, GRUR 2021, 730 Rn. 37 - Davidoff Hot Water IV, jeweils mwN).
  • BGH, 06.06.2013 - IX ZR 204/12

    Steuerberaterhaftung: Verspätete Insolvenzantragstellung aufgrund pflichtwidrig

    Auszug aus BGH, 06.05.2021 - I ZR 61/20
    Die sich aus der von der Äquivalenztheorie vorausgesetzten Gleichwertigkeit aller Ursachen ergebende weite Haftung (vgl. MünchKomm.BGB/Oetker, 8. Aufl., § 249 Rn. 104) grenzt die Rechtsprechung durch weitere Zurechnungskriterien wie die Adäquanz des Kausalverlaufs und den Schutzzweck der Norm ein (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 2013 - IX ZR 204/12, NJW 2013, 2345 Rn. 20 mwN).
  • LG Köln, 29.09.2022 - 14 O 29/21

    Content Delivery Networks und DNS-Resolver können täterschaftlich für

    Maßgebliches Kriterium für die Annahme von Täterschaft ist - etwa in Abgrenzung zur Beihilfe - die Tatherrschaft, wobei die Tatherrschaft des unmittelbar Handelnden die Annahme ausschließt, er werde als Tatmittler von einem bloß mittelbar oder tatferner Handelnden beherrscht (vergleiche dazu etwa BGH, Urteil vom 6. Mai 2021 - I ZR 61/20 - Die Filsbacher, Rn. 30, juris).
  • LG Köln, 06.01.2022 - 14 O 38/19

    Urheberrechtsverletzung beim Debugging von Software

    Nach der insoweit anzuwendenden Äquivalenztheorie ist jede Bedingung kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (BGH, Urteil vom 06.05.2021, I ZR 61/20, juris, Rn. 19 - Die Filsbacher).
  • LG Köln, 03.02.2022 - 14 O 392/21

    Urheberrechtlicher Schutz für Zeichnungen auf Donutverpackung als Werk der

    Nach der insoweit anzuwendenden Äquivalenztheorie ist jede Bedingung kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (BGH, Urteil vom 06.05.2021, I ZR 61/20, juris, Rn. 19 - Die Filsbacher ; Kammerurteil vom 06.01.2022 - 14 O 38/19, GRUR-RS 2022, 344, Rn. 100).
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